Michael Übelacker
Ihr KFZ Gutachter im Kreis Paderborn

 Tipps im Schadensfall

 


Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Sie können einen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, um den Schadenumfang und die Schadenhöhe zu bewerten. Die Kosten für das Sachverständigengutachten werden im unverschuldeten Schadenfall von der gegnerischen Versicherung getragen.


Werkstatt des Vertrauens

Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt reparieren zu lassen. Sie sind nicht verpflichtet, eine Werkstatt des Versicherers aufzusuchen.


Rechtsanwalt

Sie haben das Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl zu beauftragen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten hierfür sollten in der Regel von der Versicherung der Schädigerin / des Schädigers getragen werden.


Unabhängige Beweissicherung/Mietwagen/Nutzungsausfall

Eine vollständige Beweissicherung ist wichtig, um Ihre Schadenersatzansprüche in vollem Umfang zu gewährleisten. Das Gutachten kann auch dazu verwendet werden, Ansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung zu belegen.


Umfang des Schadens 

Ein Schadengutachten kann Ihnen helfen, den genauen Schadenumfang nachzuweisen, insbesondere wenn Sie das Fahrzeug später verkaufen möchten.


Merkantile Wertminderung

Ein Wertminderungsanspruch kann durch ein Gutachten belegt werden und durchaus erheblich sein.


Abrechnung auf Gutachtenbasis 

Sie haben die Möglichkeit, sich die Reparaturkosten auf Basis des Gutachtens erstatten zu lassen [Fiktive Abrechnung].


Mietwagen

Wenn Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Beschaffung eines neuen Fahrzeugs. Alternativ können Sie Nutzungsausfallentschädigung beantragen.


Vorsicht vorm Schadenmanagement

Es wird empfohlen, die Abwicklung des Unfallschadens nicht aus Ihren Händen zu geben. Die Vesicherung des Unfallgegners bietet Ihnen in der Regel ein Schadenmanagement an, welches Sie ablehnen sollten. Der Sachverständige Ihres Vertrauens stellt sicher, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Instandsetzungskosten richtig ermittelt werden.



Quelle: BVSK e.V.

 


Begrifflichtkeiten



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